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Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten

Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.

Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.

Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:

  • Klasse AM (Moped)
  • Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
  • Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
  • Klasse A (alle Motorräder)
  • Klasse B (Auto)
  • Klasse BE (Auto mit Anhänger)
  • Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
  • Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
  • Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
  • Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
  • Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
  • Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
  • Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
  • Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
  • Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)

Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.

Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis ist durch Führerschein nachzuweisen
  • Fahrerlaubnisklassen werden unterteilt in:
    • Klasse AM (Moped)
    • Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
    • Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
    • Klasse A (alle Motorräder)
    • Klasse B (Auto)
    • Klasse BE (Auto mit Anhänger)
    • Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
    • Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
    • Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
    • Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
    • Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
    • Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
    • Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
    • Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
    • Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
    • Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
  • Voraussetzungen und Anforderungen unterscheiden sich in jeder Fahrerlaubnisklasse

 

Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Fahrerlaubnisklassen

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9597E-Mail: kfs[at]segeberg.de


Sprechzeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.Mittwoch geschlossen.Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Terminpflicht und Bürger*innen-Service (ZuFiSH)
Unterschriften bei Online-Diensten


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten

Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.

Bauamt

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.