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Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.

Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.

Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.

Kurztext

  • Unternehmenskarte Erteilung
  • erstmalige Beantragung einer Unternehmenskarte
  • Antrag kann gestellt werden von
    • Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
  • Unternehmen in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung benötigen in der Regel eine Unternehmenskarte, wenn deren Fahrpersonal gewerblichen Güterkraftverkehr ausübt
  • Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
  • Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
  • es können mehrere Karten für ein Unternehmen beantragt werden
    • je Kartennummernserie ist Anzahl der Unternehmenskarten pro Unternehmen auf maximal 62 begrenzt
    • benötigt es darüber hinaus weitere Unternehmenskarten, muss neues Antragsverfahren gestartet werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

 

Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.

 

  • Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9597E-Mail: kfs[at]segeberg.de


Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und FührerscheinstelleMontag 8.30 Uhr – 12.00 UhrDienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr + 14.00 Uhr – 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 Uhr – 12.00Uhr + 14.00 Uhr – 16.00 UhrFreitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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