Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig  also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht  mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
- Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
 - mit Wirbeltieren handeln,
 - einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
 - Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
 - Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
 - Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.
 
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
- Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
 - Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden,
 - Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation,
 - Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen,
 - Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
 - Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben,
 - Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
 
Kurztext
- für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich
 - diese Tätigkeiten können unter anderem die Zucht, die Haltung und den Handel von Wirbeltieren umfassen
 - die Erlaubnis wird nicht für die Haltung und Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild benötigt
 - die Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt
 
Zuständigkeit
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Fristen
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
							23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9337E-Mail: veterinaer[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/tiere
Öffnungszeiten:
								Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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