Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.
Beschreibung
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind
- Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
 - Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,
 
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Nicht als Eingriff gilt die
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
 - die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.
 
Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.
Regionale Hinweise
Dokumente und Formulare
- Bewilligung einer Zuwendung für biotopgestaltende Maßnahmen aus Mitteln des Kreises Segeberg (Antrag)
 - Genehmigung eines Feuchtgebietes (Antrag)
 - Genehmigung zum Baumfällen (Merkblatt zum Antrag)
 - Knickverschiebung/Knickrodung (Antrag)
 - Zulassung eines Bootssteges mit Liegeplätzen (Antrag)
 
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Fristen
Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Kosten
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen
- für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
 - bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.
 
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.5 - VwGebV
erforderliche Unterlagen
- Plan,
 - Beschreibung des Eingriffs,
 - sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
 
Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:
- die Vorhabensbeschreibung,
 - die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
 - die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
 
Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.
Weitere Informationen
Formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
 - Bodenschutz
 - Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
 - Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
 - Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
 
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
							23795 Bad Segeberg
E-Mail: naturschutz[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Naturschutz
Öffnungszeiten:
								Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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