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Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

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Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Abteilung 3

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Zuständige Stelle

Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV)

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.