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Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

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Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe – Hilfen in anderen Lebenslagen – unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.

Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:

  • Bestattungskosten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
  • Blindenhilfe

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Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten

Bürgerservice (ohne Terminvergabe)

Jeden Donnerstag
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14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.

Bauamt

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.