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Wenn Sie ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecktoder gefunden haben, müssen Sie dies beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein melden.

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Voraussetzungen

  • Für eine Fundmeldung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Erdarbeiten oder zufällig an der Erdoberfläche ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecken oder finden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde, dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, zu melden.

Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie für die Verantwortlichen der Erdarbeiten.

Archäologische Kulturdenkmale können zum Beispiel Gegenstände wie Steinwerkzeuge, Scherben oder Münzen sein, aber auch Strukturen wie Siedlungsreste oder Gräber aus der Vergangenheit des Menschen.

Verfahrensablauf

  • Die Fundmeldung können Sie online, per Post, per E-Mail oder telefonisch abgeben. 

  • Sie möchten einen Fund online melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, zu den Online-Diensten.

    • Bei den Online-Diensten gehen Sie auf „Meldung eines Kulturdenkmals“ und klicken auf „Hier starten“ – der Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch das Fundmeldeformular.

  • Sie wollen einen Fund per Post oder E-Mail melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, Archäologische Landesaufnahme.

    • Rufen Sie das Fundmeldeformular auf und drucken Sie es gegebenenfalls aus. Füllen Sie das Formular aus und schicken es per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

  • Sie möchten einen Fund telefonisch melden und einen Termin vereinbaren?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Organisation, Ansprechpartner

    • Rufen Sie in der Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme an. Die Kolleginnen und Kollegen der Landesaufnahme helfen Ihnen gerne.

  • Die Prüfung Ihres Fundmeldevorganges erfolgt meistens innerhalb von vier Wochen. Die Behörde meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

Teaser

Wenn Sie ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecktoder gefunden haben, müssen Sie dies beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein melden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

An wen muss ich mich wenden?

  • an das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fundmeldeformular des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Weiterführende Informationen

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.