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Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

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Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Leistungsbeschreibung

Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.

Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.

Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

    Teaser

    Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
    • Angaben zur Person, zu der zu untersuchenden Fläche, zur Methodik und zu dem Grund für die Nachforschung

    Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    An wen muss ich mich wenden?

    An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Anschrift & Sprechzeiten

    Winsener Straße 2
    24568 Kattendorf

    Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
    Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
    E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag
    14:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

    Jeden Donnerstag
    07:00 Uhr – 12:00 Uhr
    14:00 Uhr – 19:00 Uhr

    Bitte in der Zeit von
    07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
    18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.