Antrag auf Ausstellung und Verlängerung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungWas sollte ich noch wissen?
Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.
Teaser
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Voraussetzungen
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de