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Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, müssen Sie jede betriebliche Änderung melden.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.
Bearbeitungsdauer
Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, müssen Sie jede betriebliche Änderung melden.
Urheber
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 314
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
- Wenn sich Ihre Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen ändern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Angaben dann im digitalen Anbieterverzeichnis.
- Die Änderung melden Sie genau wie die Eintragung in das Anbieterverzeichnis online.
Voraussetzungen
- Sie erbringen Postdienstleistungen.
- Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei einer Änderungsmitteilung müssen Sie keine Dokumente einreichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Postgesetz (PostG)
- Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1263 der Kommission vom 20. September 2018 zur Erstellung der Formulare für die Übermittlung von Informationen durch Paketzustelldienstanbieter
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
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