Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Gebäudevermessung
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: bauaufsicht[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen
Bartsch
Mitarbeiter Bauaufsicht
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+49 4551 951-7933
M.Bartsch[at]segeberg.de
Zimmer:
2. OG
Menck
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+49 4551 951-9699
Sabine.Menck[at]segeberg.de
Zimmer:
0.23
Merkert
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+49 4551 951-9657
Angelika.Merkert[at]segeberg.de
Zimmer:
0.23
Pöschko
Mitarbeiter Bauaufsicht
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+49 4551 951-9534
Nicole.Poeschko[at]segeberg.de
Zimmer:
0.24
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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24568 Kattendorf
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