Was erledige ich wo?
Informationen zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder zum ehrenamtlichen Bürgermeister erhalten
In Gemeinden mit ehrenamtlicher Verwaltung repräsentiert eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister die Gemeinde und ist zugleich Vorsitzende oder Vorsitzender der Gemeindevertretung.
Beschreibung
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister gehört neben der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung zu den wichtigsten Organen der Gemeinde und werden von der Gemeindevertretung gewählt.
Zu den Aufgaben gehört der Vorsitz in der Gemeindevertretung, die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen, das Treffen von Entscheidungen, die von der Gemeindevertretung übertragen werden, die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, soweit keine gesetzliche Zuständigkeit des Amts besteht, und das Unterschreiben von Satzungen.
Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben meist keine eigene Verwaltung und gehören einem Amt an. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit Ihnen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und erledigt die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde. Wenn die Gemeinde keinem Amt angehört, übernimmt eine andere Kommune diese Aufgaben.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Gemeindevertretung beschließen, eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die Gemeinde bleibt ehrenamtlich verwaltet und die Verwaltungsgeschäfte werden weiterhin vom Amt oder von der beauftragten Kommune erledigt.
Wenn die Gemeinde eigenes Personal hat, zum Beispiel in einer Kindertagesstätte oder im Bauhof, sind Sie deren Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter.
Kurztext
- Informationen zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder zum ehrenamtlichen Bürgermeister
- Aufgaben, Zuständigkeiten und Rolle innerhalb der Gemeinde
- Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich
- Hinweise unter anderem:
- persönliche Anliegen und Anträge über die zuständigen Stellen der Gemeinde oder des Amtes
- unterschiedliche Fachbereiche je nach Thema eines Verfahrens
- rechtliche Beratung wird nicht angeboten
- keine Fristen, keine Kosten, keine Bearbeitungsdauer
- zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Fristen
- Für die Information über die Aufgaben einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ist kein besonderes Verfahren notwendig.
- Sie können sich jederzeit an die Gemeinde wenden oder die bereitgestellten Veröffentlichungen nutzen.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer. Informationen zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder zum ehrenamtlichen Bürgermeister stehen unmittelbar zur Verfügung.
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage
§ 50 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nur möglich, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird oder eine Entscheidung getroffen wird, gegen die Sie sich rechtlich wehren können.
Da es sich hier lediglich um frei zugängliche Informationen über Aufgaben der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder den ehrenamtlichen Bürgermeister handelt, entsteht kein Verwaltungsakt und damit auch kein Rechtsbehelf.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Ihnen ausschließlich einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters geben.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen, einen Antrag oder eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Gemeinde oder des Amtes.
Für Fragen zu konkreten Verwaltungsverfahren können je nach Thema unterschiedliche Fachbereiche verantwortlich sein.
Bei Fragen zu örtlichen Regelungen, Satzungen oder Beschlüssen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden. Eine rechtliche Beratung erfolgt im Rahmen dieser Informationen nicht.
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: info[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau S. Papenfuß
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Hauptamt
Kontakt herunterladen
04191 9506-27
gremienbetreuung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
3
Frau J. Stüven
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Hauptamt
Kontakt herunterladen
04191 9506-57
gremienbetreuung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
3
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
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24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
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E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de