Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- An Unterrichtung über rechtliche und fachliche Grundlagen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes teilnehmen
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Veränderungssperren
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: abwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/dichtheitsprüfung
Heinbokel
Mitarbeiter Abwasser
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+49 4551 951-9727
t.heinbokel[at]segeberg.de
Zimmer:
2.38
Hoeldtke
Mitarbeiter Abwasser
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+49 4551 951-9395
A.Hoeldtke[at]segeberg.de
Zimmer:
2.37
Meyer
Mitarbeiter Abwasser
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+49 4551 951-9403
K.Meyer[at]segeberg.de
Zimmer:
2.36
Wiebe
Mitarbeiter Abwasser
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+49 4551 951-9818
F.Wiebe[at]segeberg.de
Zimmer:
2.36
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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