Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.
Kurztext
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- Mindestalter 18 Jahre
- für einen Jugendtagesjagdschein: Mindestalter 16 Jahre
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Fristen
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Weitere Informationen
Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Waffenbehörde
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowiedonnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Albrecht
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9447
m.albrecht[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Bendfeldt
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9461
K.Bendfeldt[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Hahne
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9459
N.Hahne[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Horstmann
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9572
KN.Horstmann[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Kreuschner
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9664
C.Kreuschner[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Seyda
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9475
N.Seyda[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de