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Personalausweis Meldungen vornehmen

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.

Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:

  • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
  • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
  • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.

Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Kurztext

  • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
    • Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt)
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
  • bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig

 

Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

 

Für die Meldung fallen keine Kosten an.

Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.

 

Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950677E-Mail: buergerservice[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.

Frau T. Gripp

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau M. Hübner

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau N. Knorr

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.