Was erledige ich wo?
Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9337E-Mail: veterinaer[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/tiere
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Terminpflicht und Bürger*innen-Service (ZuFiSH)
Unterschriften bei Online-Diensten
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
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