Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.
Beschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
verwandte Vorgänge
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 - Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
 - Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
 - Temporäre Halteverbotszone beantragen
 - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
 
Ansprechpartner
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
							23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9415E-Mail: zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
								Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle)Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
							
Oststraße 20
							22844 Norderstedt
Tel: +49 4551 951-8600E-Mail: norderstedt-zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
								Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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