Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Jagdsteuer bezahlen

Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.

Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.

Kurztext

  • Jagdsteuer Zahlung
    • Wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt, ist steuerpflichtig.
    • Die Höhe der zu zahlenden Steuer teilt die zuständige Behörde mit.
    • Die Jagdsteuer muss zum Ablauf des Steuerjahres bezahlt werden. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
  • Zuständige Stelle: untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

 

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)

 

  • Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
  • Sie zahlen die Jagdsteuer.

Voraussetzungen

  • Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
  • Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.

 

Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.

 

Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.

 

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: finanzen[at]segeberg.de


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten

Last

Mitarbeiter Finanzen


Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: kasse[at]segeberg.de


Öffnungszeiten der KreisverwaltungMontag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 UhrNutzen Sie - nach Vereinbarung - auch die Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten!Coronavirus: Es gilt Masken- und Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.

Last

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kasse, Finanzen und Finanzbuchhaltung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.