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Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Kurztext

  • Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

 

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

 

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

 

  • Jagdschein
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

 

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Waffenbehörde


montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Albrecht

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde

Bendfeldt

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde

Hahne

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde

Horstmann

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde

Kreuschner

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde

Seyda

Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten

Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.

Bauamt

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.