Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Kurztext
- Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Fristen
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Weitere Informationen
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Waffenbehörde
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Albrecht
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9447
m.albrecht[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Bendfeldt
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9461
K.Bendfeldt[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Hahne
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9459
N.Hahne[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Horstmann
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9572
KN.Horstmann[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Kreuschner
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9664
C.Kreuschner[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Seyda
Mitarbeiter Jagd- und Waffenbehörde
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+49 4551 951-9475
N.Seyda[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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