Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.
Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
- C
- C1
- CE
- C1E
- D
- D1
- DE
- D1E
Kurztext
- nach Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde kann nach Ablauf einer gegebenenfalls gesetzten Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden
- die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt
- für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
- C
- C1
- CE
- C1E
- D
- D1
- DE
- D1E
Zuständigkeit
Kreis oder kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Untersuchung besonderer Anforderungen
- Führungszeugnis
Weitere Informationen
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden. Wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9597E-Mail: kfs[at]segeberg.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und FührerscheinstelleMontag 8.30 Uhr - 12.00 UhrDienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrFreitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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