Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
- Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
- die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
- die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
- Sie für die Betreuung bezahlt werden
- Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
Kurztext
- in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
- ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
- Erlaubnis zur Kindertagespflege notwendig bei Betreuung:
- von ein bis 5 Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung
- pro Woche mehr als 15 Stunden
- während des Tages
- kostenpflichtig
- länger als 3 Monate
- trifft eines der Merkmale nicht zu, ist keine Erlaubnis notwendig
- die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
Fristen
- Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
- Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.
Voraussetzungen
- Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
- Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
- Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über Masernschutz
- Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Rechtsgrundlage
§ 43 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpartner
Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: kita-schule[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kinderbetreuung
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie in Notfällen den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Terminpflicht und Bürger*innen-Service (ZuFiSH)
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Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Steinfeld
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Marina.Steinfeld[at]segeberg.de
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2.003
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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