Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: grundwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/grundwasser
Wiwiorra
Mitarbeiter Grundwasser
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-7860
M.Wiwiorra[at]segeberg.de
Zimmer:
2.34
Wulf
Mitarbeiter Grundwasser
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9528
S.Wulf[at]segeberg.de
Zimmer:
2.32
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 5323 9612-200E-Mail: poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.deWeb: www.lbeg.niedersachsen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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