Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Elektronische Lohnsteuerkarte
- Gewerbesteuer bezahlen
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950679E-Mail: steueramt[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Frau K. Hohmann-Kongehl
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Steuern
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04191 9506-79
steueramt[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
14
Frau I. Kaaz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Steuern
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04191 9506-79
steueramt[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
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