Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
- das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
 - die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
 - die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
 
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
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erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
 - Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
 - Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
 - Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
 - Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
 - Schächtungszeitraum,
 - Ort der Schächtung,
 - Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
 - Verbleib des Fleisches,
 - Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
 - Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
 - Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.
 
Weitere Informationen
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
							23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8765E-Mail: FleischhygieneamtBadBramstedt[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/fleischhygiene
Öffnungszeiten:
								Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
 24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
