Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Beschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
 - als Sachleistung,
 - als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
 - durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
 
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
 - Hilfen zur Gesundheit,
 - Hilfe zur Pflege,
 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
 - Hilfe in anderen Lebenslagen.
 
Regionale Hinweise
Ihre zuständige Stelle finden Sie unter den folgenden Dienstleistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
 - Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit beantragen
 - Hilfe zur Pflege beantragen
 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
 - Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
 
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zählt nicht mehr zum Bereich Sozialhilfe.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Regionale Hinweise
Ihre zuständige Stelle finden Sie unter den folgenden Dienstleistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
 - Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit beantragen
 - Hilfe zur Pflege beantragen
 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
 - Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
 
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zählt nicht mehr zum Bereich Sozialhilfe.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zu Einkommen,
 - Nachweise zu Belastungen.
 
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 27  40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
 - §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
 - Verordnung zur Durchführung des § 82
 - Verordnung zur Durchführung des § 90
 
§§ 27  40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verordnung zur Durchführung des § 82
Verordnung zur Durchführung des § 90
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
							24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
								Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
							
Frau B. Finnern
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
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04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						1 a
Frau S. Krüger
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
					Kontakt herunterladen
				
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						2
Frau M. Thies
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
					Kontakt herunterladen
				
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
 24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
