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Schmutzwasseranschluss

Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).

Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).

 

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • Zuständiger Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

 

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Informationen zum Thema Abwasser

 

Regionale Hinweise


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Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-71E-Mail: tiefbau[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.

Herr M. Bode

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Tiefbau


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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