Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
Wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Stammbehörde registrieren lassen.
Beschreibung
Wenn Sie erstmals rechtliche Betreuungen übernehmen möchten, müssen Sie ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen. Zuständig ist die sogenannte Stammbehörde das ist die Betreuungsbehörde in dem Bezirk, in dem Sie künftig tätig sein werden. Die Behörde prüft vor der Registrierung, ob ein Bedarf an weiteren beruflichen Betreuerinnen und Betreuern besteht, ob Sie grundsätzlich geeignet sind, rechtliche Betreuungen zu übernehmen, und ob Sie für konkrete Betreuungsfälle persönlich geeignet erscheinen.
Den Antrag auf Registrierung stellen Sie bei Ihrer Stammbehörde. Dafür müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen: ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, jeweils nicht älter als drei Monate, den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Erklärung darüber, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist. Zudem müssen Sie erklären, ob Ihnen in den letzten drei Jahren eine Registrierung als beruflicher Betreuerin versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde. Darüber hinaus ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde vorzulegen.
Regionale Hinweise
Dokumente und Formulare
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Vordruck)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)
- Betreuungsanregung (Formular)
- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt)
Ansprechpartner*innen
- https://www.segeberg.de/index.php?object=tx,3466.1.1&ModID=9&FID=3466.222.1&NavID=3466.13
Info und Service
Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Diese Aufgaben sind:
- Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
- Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
- Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
- Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
- Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Bürger*innen-Service
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Betreuungsverfügung
- Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
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Dokumente und Formulare
- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt)
- Betreuungsanregung (Formular)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)
alle 4 Dokumente anzeigen
Kontakt und Erreichbarkeit
Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach VereinbarungFür Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Ansprechpartner*innen
Leitung
Rechtliche Betreuung
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Zuständigkeit
Stammbehörde (zuständige Betreuungsbehörde bei den Kreisen oder kreisfreien Städten)
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
erforderliche Unterlagen
ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (ebenfalls nicht älter als drei Monate),
ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung,
eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren, ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie anhängig ist,
eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuerin beziehungsweise Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,
ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis).
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8750E-Mail: betreuungsbehoerde[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/pflege
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
