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Kulturförderung

Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

Direkt online beantragen:

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

 

Regionale Hinweise

Kulturförderung im Kreis Segeberg

Wenn Sie Veranstaltungen oder ein Projekt im Bereich Kunst und Kultur im Kreis Segeberg planen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.

Dieses Antragsverfahren bezieht sich auf eine konsumtive Förderung, das sind unter anderem Kosten für Material, Honorare, Reisekosten, Bewirtung, Werbemittel, KSK- und GEMA-Gebühren. Dauerhafte Anschaffungen (zum Beispiel technisches Gerät) sind von dieser Form der Förderung ausgeschlossen.

Für die konsumtive Kulturförderung stehen jährlich bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • ausführliche Projektbeschreibung inklusive Zeitplan
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg (in Kraft seit 01.01.2017) sowie der ergänzenden Grundsätze zur Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg (Neufassung 2025).

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine), natürliche Personen (zum Beispiel Künstler*innen, Kulturakteur*innen) und Gebietskörperschaften (zum Beispiel Gemeinden).
  • Förderfähig sind Projekte mit einer künstlerischen beziehungsweise kulturellen Ausrichtung.
  • Die Höhe der förderfähigen Gesamtkosten muss mindestens 1.200 Euro betragen.
  • Die Zuwendungshöhe je Antragsteller*in ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
  • Als Kreisförderung können maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes beantragt werden.
  • Der Kosten- und Finanzplan muss ausgeglichen sein. Das heißt die Höhe der Ausgaben muss denen der Einnahmen entsprechen. Und es muss ein Eigenanteil ausgewiesen werden. Der Eigenanteil wird bei den Einnahmen aufgeführt.
  • Der Eigenanteil bzw. ein Teil des Eigenanteils kann auch in Form von "nachweisbaren unbaren Leistungen" (sprich: ehrenamtlich geleisteten Stunden) erbracht werden. Für diese Leistung werden 10,00 Euro pro Stunde angerechnet. Als Nachweis ist für jede Person ein Stundenzettel einzureichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

Rechtsbehelf

Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Zuwendung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

Gebühren

Keine.

 

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

 

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

 

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kulturförderung der Landesregierung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Lorentzendamm 35 24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-3870E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift: Postfach 714524171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24568 Kattendorf

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Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
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