Internationalen Führerschein beantragen
Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kurztext
- für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
 - der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig
 
Regionale Hinweise
Sie können den internationalen Führerschein
- in der Führerscheinstelle in Bad Segeberg und
 - in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Norderstedt
 
beantragen und sich ausstellen lassen.
Wichtige Hinweise
In Bad Segeberg benötigen Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle. Bitte versuchen Sie nicht, einen Termin für den internationalen Führerschein bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zu machen.
In Norderstedt kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn die Antragsteller*innen schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, dessen Daten (zum Beispiel Nachname oder Geburtsdatum) nicht von den aktuellen Meldedaten im Personalausweis abweichen.
Die Inhaber*innen eines Papierführerscheins sowie Inhaber*innen eines nichtkorrekten Kartenführerscheins müssen sich an die Führerscheinstelle in Bad Segeberg wenden, um einen internationalen Führerschein und einen korrekten Kartenführerschein mit aktuellen Daten zu beantragen.
Diese Anträge können Bürger*innen der Stadt Norderstedt auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt stellen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt nimmt die Anträge auf und leitet diese Anträge an die Führerscheinstelle weiter.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Fristen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
 - Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
 - Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
 
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
 - gültiger Führerschein
 - ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
 
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
							23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9597E-Mail: kfs[at]segeberg.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und FührerscheinstelleMontag 8.30 Uhr – 12.00 UhrDienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr + 14.00 Uhr – 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 Uhr – 12.00Uhr + 14.00 Uhr – 16.00 UhrFreitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Oststraße 20
							22844 Norderstedt
Tel: +49 4551 951-8600E-Mail: norderstedt-zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
								Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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