Haltung von Nutztieren: Anzeige
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Beschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
 - Schweine,
 - Schafe,
 - Ziegen,
 - Einhufer,
 - Hühner,
 - Enten,
 - Gänse,
 - Fasane,
 - Perlhühner,
 - Rebhühner,
 - Tauben,
 - Truthühner,
 - Wachteln,
 - Laufvögel,
 - Gehegewild,
 - Kameliden,
 - andere Klauentiere,
 - Fische aus Aquakulturbetrieben,
 - Bienen.
 
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Fristen
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
 - Anschrift,
 - Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
 - Nutzungsart der Tiere und
 - Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).
 
Rechtsgrundlage
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
 - § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
 - § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
 
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
							23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9337E-Mail: veterinaer[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/tiere
Öffnungszeiten:
								Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
							
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
 24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
