Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
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 - Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
 - Zoo-Genehmigung beantragen
 - Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
 
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
							24568 Kattendorf
Tel: 04191 950675E-Mail: ordnung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
								Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
							
Herr B. Brandt
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
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04191 9506-75
feuerwehr[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						6
Herr A. von Breymann
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
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04191 9506-75
ordnung[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						6
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
 24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
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E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
