Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Regionale Hinweise
Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin bietet ein Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Das Angebot richtet sich bei Minderjährigen auch an deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Die Beratung kann Folgendes beinhalten:
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
- herausfinden, welche Ansprüche auf Teilhabeleistungen bestehen,
- herausfinden, wer zuständig ist und
- Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten oder Beratungsangebote.
Fragen und Antworten
- Was macht die Verfahrenslotsin?
- Was macht die Verfahrenslotsin nicht?
- Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
- Wie läuft die Beratung ab?
- Wie ist die Verfahrenslotsin am besten zu erreichen?
Kontakt
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Weitere Informationen
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: Eingliederungshilfe-Minderjaehrige[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/eingliederungshilfe
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
