Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Kurztext

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950677E-Mail: buergerservice[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de

Frau T. Gripp

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau M. Hübner

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau N. Knorr

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten

Bürgerservice (ohne Terminvergabe)

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.

Bauamt

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.