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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Kurztext

  • Flächennutzungsplan Auskunft
  • Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten
  • Flächennutzungsplan
    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung
  • im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
  • Nutzungsmöglichkeiten sind
    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
  • handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • Antrag ist kostenlos
  • der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der Planungsziele,
    • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
    • Legende zu den Karten
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
    • elektronisch oder
    • schriftlich.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

 

Es fallen keine Kosten an.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-72E-Mail: planung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag, Donnerstag und Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.

Frau S. Steinhagen

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauleitplanung


Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
E-Mail: regionalplanung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/klima


Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten

Bachmaier

Mitarbeiter Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten

Bürgerservice

Jeden Donnerstag
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14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.

Bauamt

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

außerdem Donnerstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.