Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
							24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-75E-Mail: gewerbe[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
								Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
							
Herr B. Brandt
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Gewerbe
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04191 9506-75
feuerwehr[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						6
Herr A. von Breymann
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Gewerbe
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04191 9506-75
ordnung[at]amt-kisdorf.de
				
				
				
				
						Zimmer:
						6
Herr H. Wittkowski
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Gewerbe
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04191 9506-41
				
				
				
				
						Zimmer:
						13
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
 24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de
