Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Regionale Hinweise
Unterschriften bei Online-Diensten
Sofern für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine Unterschrift erforderlich ist, verwenden Sie – sofern möglich – für die elektronische Identifizierung das Servicekonto PLUS oder die BundID mit Online-Ausweis-Funktion. Ob die Nutzung möglich ist, erfahren Sie im jeweiligen Onlinedienst.
Der Kreis Segeberg weist darauf hin, dass ein Widerspruch einer Unterschrift bedarf beziehungsweise nur mit elektronischer Identifizierung Rechtswirksamkeit erlangen kann.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9551E-Mail: martina.schmidt[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/asyl-und-migration
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9551E-Mail: martina.schmidt[at]segeberg.deWeb: cqm6.cleverq.de/public/appointments/kreisverwaltung_hausb/index.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
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24568 Kattendorf
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Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
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