Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Schwerbehinderte Menschen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wertmarke beantragen, die zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
Beschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind sowie blinde und gehörlose Menschen. Voraussetzung für die Freifahrt ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.
Regionale Hinweise
Der Öffentliche Personennahverkehr wird im Kreis Segeberg kontinuierlich weiterentwickelt, um noch attraktiver zu werden.
Die Fahrt mit Bus und Bahn spart jede Menge CO2. So geht Klimaschutz!
Am schnellsten finden Sie Ihre Wunschverbindung auf der Seite des Hamburger Verkehrsverbundes hvv.
Infos über den hvv
28 Verkehrsunternehmen fahren im hvv Gebiet nach einem einheitlichen Tarif und sorgen für fließende Übergänge zwischen den Verkehrsmitteln durch aufeinander abgestimmte Fahrpläne.
Eine Fahrkarte, ein Tarif und ein abgestimmtes Verkehrsangebot – das sind die Vorteile eines Verkehrsverbundes und getreu diesem Motto arbeitet der hvv.
Die Bundesländer und (Land-)Kreise, die als Aufgabenträger zur Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet sind, haben zur Umsetzung dieser Aufgabe die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH) gegründet.
Heute übernimmt der hvv für drei Bundesländer, acht Kreise und fast 30 Verkehrsunternehmen das Management des gesamten Verkehrsangebots, das heißt für alle Bus-, Fähr-, U-, S-, A- und Regionalbahnleistungen im hvv.
Infos über die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft
Mit der SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft hat sich der Kreis Segeberg gemeinsam mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen eine Regie- und Managementeinrichtung für den Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.
Auf den Seiten der SVG finden Sie die folgenden ÖPNV-Pläne, -Berichte und -Informationen:
- Regionaler Nahverkehrsplan,
- Jahresberichte nach VO (EG) 1370/2007,
- Verzeichnis der Liniengenehmigungen,
- Förderung barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen.
Aufgaben sind Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Zusammenarbeit mit dem Hamburger Verkehrsverbund und der NAH.SH.
Regionale Nahverkehrspläne
Die regionalen Nahverkehrspläne enthalten neben umfangreichen Analysen ÖPNV-relevanter Strukturdaten sowie Analysen und Bewertungen des ÖPNV-Bestands auch Aussagen über Angebotsstandards, Organisation sowie Perspektiven und bilden damit den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.
Zum regionalen Nahverkehrsplan
Informationsmaterial
Zuständigkeit
An das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur dann ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Kosten
- Schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweismerkzeichen G oder aG und gehörlose Menschen müssen in der Regel für die Wertmarke 72,00 Euro pro Jahr bezahlen.
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H und/oder Bl erhalten die Wertmarke kostenlos.
- Schwerbehinderte Menschen, die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder ALG II, Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder dem SGB VIII (laufende Leistungen für den Lebensunterhalt) oder entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen erhalten die Wertmarke kostenlos.
erforderliche Unterlagen
Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
Die Beantragung der Beiblätter erfolgt formlos.
verwandte Vorgänge
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Ansprechpartner
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 14060Fax: +49 451 1406499E-Mail: post.hl[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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24568 Kattendorf
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