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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

 

Regionale Hinweise

Unterschriften bei Online-Diensten

Sofern für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine Unterschrift erforderlich ist, verwenden Sie – sofern möglich – für die elektronische Identifizierung das Servicekonto PLUS oder die BundID mit Online-Ausweis-Funktion. Ob die Nutzung möglich ist, erfahren Sie im jeweiligen Onlinedienst.

Der Kreis Segeberg weist darauf hin, dass ein Widerspruch einer Unterschrift bedarf beziehungsweise nur mit elektronischer Identifizierung Rechtswirksamkeit erlangen kann. 

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

 

Regionale Hinweise

Aufgaben und Ansprechpartner*innen des Kreises

Wichtig: Für Straßen, Radwege und Brücken in den Gemeinden und Städten sind die jeweiligen Verwaltungen zuständig. Bundes- und Landesstraßen fallen in das Aufgabenfeld des Bundes und des Landes. Bitte wenden Sie sich dementsprechend an die jeweils zuständigen Behörden.

 

Leitungstätigkeiten

  • Organisatorische, personelle und fachliche Leitung des Fachdienstes,
  • Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht,
  • Ansprechpartner für Brückenbaumaßnahmen / Baubevollmächtigung,
  • Budgetplanung und Controlling / Entwicklung von Ziele und Leitlinien.


 

Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Kreisstraßen und Radwege

  • Erstellung und Abwickelung von Ingenieurverträgen,
  • Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
  • Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
  • Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem WZV,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
  • Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.


 

Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Brücken

  • Erstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen,
  • Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
  • Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
  • Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.


 

Verwaltungstätigkeiten

  • Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
  • Genehmigungen nach StrWG (Sondernutzunganträge),
  • Aufgrabescheine beantragen,
  • Erstellung von Nutzungs- und Baulastverträge,
  • Controlling, Vorkontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnung,
  • Haushaltsaufstellung und Überwachung / Kostenkontrolle,
  • Vorbereitung und Überwachung von Förderanträgen.


 

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-74E-Mail: bauverwaltung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Herr D. Rickert

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauverwaltung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.