Brauchtumsfeuer anmelden
Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950675E-Mail: ordnung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Herr B. Brandt
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
Kontakt herunterladen
04191 9506-75
feuerwehr[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
6
Herr A. von Breymann
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
Kontakt herunterladen
04191 9506-75
ordnung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
6
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de