Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann im Voraus festgelegt werden, wen das Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.
Beschreibung
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten einer rechtlichen Betreuerin oder eines rechtlichen Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuerin oder Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch Betreuungsverfügung genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuerin oder Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person der Betreuerin oder des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.
Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden
Regionale Hinweise
Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sowie die Betreuungsvereine beraten Sie zu dem Thema:
Betreuungsverein Kreis Segeberg
Betreuungsverein im Landesverein für Innere Mission
Kontakt zur Kreisverwaltung
- https://www.segeberg.de/index.php?object=tx,3466.1.1&ModID=9&FID=3466.222.1&NavID=3466.13
Info und Service
Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Bürger*innen-Service
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Betreuungsverfügung
- Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt)
- Betreuungsanregung (Formular)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)
alle 4 Dokumente anzeigen
Kontakt und Erreichbarkeit
Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung.Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Zuständigkeit
An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Kosten
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.
Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Broschüre)
Ansprechpartner
Am Kalkberg 18
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 900-0Fax: +49 4551 900-190E-Mail: verwaltung[at]ag-segeberg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSegeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8750E-Mail: betreuungsbehoerde[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/betreuung
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Terminpflicht
Unterschriften bei Online-Diensten
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de