Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.
Beschreibung
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch Betreuungsverfügung genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist ihre individuelle Situation.
Hinweis:
Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Jeder, der eine von einer anderen Person verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden
Regionale Hinweise
Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sowie die Betreuungsvereine beraten Sie zu dem Thema:
Betreuungsverein Kreis Segeberg
Betreuungsverein im Landesverein für Innere Mission
Kontakt zur Kreisverwaltung
- Betreuungsbehörde
Hamburger Straße 30
(Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
23795 Bad Segeberg- Telefon: +49 4551 951-8750
- Internet: https://www.segeberg.de/pflege
- Nachricht schreiben
Info und ServiceDie Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Diese Aufgaben sind:
- Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
- Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
- Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
- Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
- Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Betreuungsverfügung
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt) PDF-Datei: (PDF, 1.2 MB)
- Betreuungsanregung (Formular) PDF-Datei: (PDF, 11 kB)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre) PDF-Datei: (PDF, 9.1 MB)
alle 4 Dokumente anzeigen
Kontakt und ErreichbarkeitDie Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach VereinbarungFür Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Ansprechpartner*innenLeitungRechtliche BetreuungAufgaben der BetreuungsbehördeVorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Zuständigkeit
An das zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - für die Registrierung der Betreuungsverfügung.
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
Kosten
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Bundesnotarkammer.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.
BMJV - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Ansprechpartner
Am Kalkberg 18
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 900-0Fax: +49 4551 900-190E-Mail: verwaltung[at]ag-segeberg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSegeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8750E-Mail: betreuungsbehoerde[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/pflege
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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