Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Rechtsanwaltliche Beratung beantragen

Einen Antrag auf Beratungshilfe kann stellen, wer die Kosten für rechtsanwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann.

Anwaltliche Beratung und das Führen eines gerichtlichen Verfahrens sind kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- beziehungsweise Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Sie kann in folgenden Rechtsgebieten gewährt werden:

  • Zivilrecht (zum Beispiel Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht),
  • Verwaltungsrecht,
  • Verfassungsrecht,
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und
  • Arbeits- und Sozialrecht.

Alternativ kann die oder der Rechtssuchende direkt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, ihre beziehungsweise seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und Beratungshilfe erbitten. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann dann den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich schriftlich beim Amtsgericht stellen.

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag für die Wahrnehmung von Rechten in einem gerichtlichen Verfahren gewährt.

Kurztext

Beratungshilfe

  • Für außergerichtliche rechtliche Beratung
  • Antrag beim Amtsgericht oder direkt über Anwältin/Anwalt
  • Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit
  • Rechtsgebiete:
    • Zivilrecht (z. B. Mietrecht, Familienrecht)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
    • Arbeits- und Sozialrecht

Prozesskostenhilfe

  • Für gerichtliche Verfahren
  • Antrag beim Gericht
  • Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit

 

An die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Gerichtsverzeichnis

 

  • Die rechtssuchende Person muss einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen.
  • Der Antrag kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts eingereicht werden.
  • Im Rahmen der Antragstellung ist eine formelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Diese dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe erfüllt sind.
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stellt das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aus.
  • Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein kann sich die rechtssuchende Person an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ihrer beziehungsweise seiner Wahl wenden und dort kostenfreie rechtliche Beratung erhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beratungshilfe:

  • die oder der Rechtssuchende kann die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • es stehen keine anderen Möglichkeiten, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zuzumuten ist, für eine Hilfe zur Verfügung, und
  • die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.

Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe:

  • der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

 

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann für ihre/seine Beratung von der/dem Rechtssuchenden 10,00 Euro verlangen.

 

Antragsformulare für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts.

Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gericht.

Beratungs­hilfe – Anwaltliche Hilfe finanzieren

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostehilfe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).

Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.