Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung
Kreis Segeberg – Raum Lübeck, Ostküstenleitung 1. BA
Hier: Auslegung aufgrund der 1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
Wesentlicher Inhalt der Planänderung:
Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ullzburg/ ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
Änderung der Provisorien
Ergänzung diverser Ausweichbuchten
Änderung einer Einleitstelle
Anpassung der naturschutzrechtlichen Unterlagen
Anpassung der Kompensation
Interessierte können die Planungsunterlagen auf der Internetseite vom Amt für Planfeststellung Energie unter nachfolgendem Link einsehen: www.schleswig-holstein.de/afpe