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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Herr Helge Wittkowski
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Fachbereichsleiter
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Fachbereichsleiter
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950641
Fax:
04191-950628
Raum:
10
Leistungsbeschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).