Hilfsnavigation


Amt Kisdorf



Hauptnavigation



Volltextsuche


Externer Link: Fahrplanauskunft
Linie Box Rechte Randspalte

Seiteninhalt




Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)