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Amt Kisdorf



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Veränderungssperren


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

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Ansprechpartner:

Herr Sebastian Klaffka
Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950623

Fax:
04191-950628

Raum:

E-Mail:

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Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)