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Kirchenaustritt
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Frau Susanne Madetzky
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950645
Fax:
Raum:
2
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Rechtsgrundlage
- Kirchensteuergesetz (KiStG)
- Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 (VwGebV)
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.