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Amt Kisdorf



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Reisepass: Verlustanzeige


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

E-Mail:

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E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Frau Birte Mehrens
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950646

Fax:
04191-950628

Raum:
1 c

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Frau Melanie Hübner
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950647

Fax:
04191-950628

Raum:
1 b

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Frau Tanja Gripp
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950644

Fax:
04191-950628

Raum:
1 a

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Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.


Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).


Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.