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Amt Kisdorf



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Volkshochschule


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

E-Mail:

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E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Frau Annkathrin Kassebaum
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950648

Fax:
04191-950628

Raum:
10

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Herr Jörg Hohmann
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950626

Fax:
04191-950628

Raum:
9

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Leistungsbeschreibung

Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung beispielsweise in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflicher Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.


An wen muss ich mich wenden?
  • An die Volkshochschule (VHS) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk sich die VHS befindet.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der Gebühren erteilt die jeweilige VHS Auskunft.
In der Regel können Sie die Gebühr auch den Programmen der VHS entnehmen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Genaue Auskunft hierüber erteilt die VHS.
In der Regel können Sie gegebenfalls einzuhaltene Fristen auch den Programmen der VHS entnehmen.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. (VHS SH e. V. ) und unter "Meine Volkshochschule".