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Ab 2025 wird die Grundsteuer bundesweit neu berechnet. Eigentümer*innen in Schleswig-Holstein sollen vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts online über das Programm ELSTER abgeben. Hierzu hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie hier herunterlagen können. Diesen Flyer erhalten Sie auch in unserer Amtsverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite des Finanzministeriums unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html Den Bodenrichtwert erhalten Sie über den Digitalen Atlas Nord unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/ Bitte beachten Sie, dass weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform ausschließlich über das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberatungsbüro gegeben werden können.hier |
20.07.2022 |