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Falls Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, kann der Ausweispflicht auch mit dem Reisepass nachgekommen und deshalb die Antragstellung des Personalausweises ggf. verschoben werden.
Für die Antragstellung ist der persönliche Kontakt unabdingbar. Sofern Sie zwingend einen Personalausweis oder Reisepass benötigen, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit Ihrer zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde in Verbindung und sprechen das weitere Verfahren ab.
Sollte ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedo-kumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen: unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html) abrufen. Eine Rei-segarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebe-schränkungen erlassen haben, wird generell empfohlen nur zwingend erforderliche Reisen anzutreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.